Ratgeber
Alles, was Angehörige rund um Pflegegrad und Begutachtung wissen müssen. In Alltagssprache, mit Quellen und mit dem Hinweis, wo es dieselbe Hilfe kostenlos gibt. 13 Seiten, regelmäßig aktualisiert.
Antrag und Begutachtung
Der Weg von der ersten Überlegung bis zum Bescheid.
Pflegegrad beantragen: der ganze Weg bis zum Bescheid
Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse des Pflegebedürftigen gehört. Ein Anruf, eine kurze E-Mail oder ein Brief mit einem Satz reichen aus. Ein Formular brauchen Sie dafür nicht, es kommt erst danach von der Kasse zu Ihnen.
WeiterlesenBegutachtung Pflegegrad: so läuft der Termin zu Hause ab
Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, bei privat Versicherten jemand im Auftrag von Medicproof. Der Termin wird schriftlich angekündigt und findet in der Regel in der Wohnung statt, meist für etwa 45 bis 60 Minuten.
WeiterlesenFragenkatalog MDK Begutachtung: welche Fragen der Gutachter stellt
Es gibt keinen öffentlichen amtlichen Fragenkatalog zum Auswendiglernen. Der Gutachter arbeitet mit einem Erhebungsbogen, der die sechs Lebensbereiche der Begutachtung abfragt, formuliert die Fragen aber frei und in Alltagssprache. Deshalb lässt sich vorbereiten, welche Themen kommen, nicht aber ein Wortlaut.
WeiterlesenPflegetagebuch Vorlage: kostenlos ausfüllen und ausdrucken
Ein Pflegetagebuch hält über zwei Wochen fest, wobei Sie Ihrem Angehörigen helfen und wie lange das dauert. Der Medizinische Dienst ist nicht verpflichtet, es zu übernehmen, aber Gutachter lesen es in der Praxis gern, weil es den Alltag zeigt, den sie in einer Stunde Hausbesuch nicht sehen können.
WeiterlesenPflegegrade Punkte Tabelle: so wird Ihr Pflegegrad berechnet
Der Pflegegrad entsteht aus gewichteten Gesamtpunkten zwischen 0 und 100. Ab 12,5 Punkten gilt Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.
WeiterlesenPflegestufen gibt es nicht mehr: heute gelten fünf Pflegegrade
Pflegestufen gibt es seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr. An ihre Stelle sind fünf Pflegegrade getreten. Wer vorher eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch und ohne neue Begutachtung in einen Pflegegrad übergeleitet und durfte dabei nicht schlechter gestellt werden.
WeiterlesenGeld und Leistungen
Was die Pflegeversicherung zahlt und wie Sie es abrufen.
Pflegegeld Tabelle: alle Beträge je Pflegegrad im Überblick
Pflegegeld erhalten Sie ab Pflegegrad 2, wenn Ihr Angehöriger zu Hause von Privatpersonen gepflegt wird: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
WeiterlesenEntlastungsbetrag: wofür die 131 Euro monatlich gelten
Wer zu Hause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat, bekommt 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Das Geld wird nicht ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet damit Rechnungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Nachtpflege, für Kurzzeitpflege und für einen ambulanten Pflegedienst, bei Pflegegrad 2 bis 5 allerdings nicht für Leistungen der Selbstversorgung.
WeiterlesenVerhinderungspflege: Anspruch, Höhe und Antrag verständlich erklärt
Verhinderungspflege ist Geld für eine Ersatzpflege, wenn die normale Pflegeperson ausfällt: wegen Urlaub, Krankheit, eines Arzttermins oder einfach, weil sie eine Pause braucht. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause versorgt werden. Für Pflegegrad 1 gibt es die Leistung nicht.
WeiterlesenKurzzeitpflege Kosten: Eigenanteil, Zuschuss und Antrag
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende vollstationäre Pflege, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflege zu Hause für einige Wochen nicht möglich ist. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten aus einem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege von 3.539 Euro, längstens acht Wochen im Kalenderjahr.
WeiterlesenWenn es nicht passt
Höherstufung, Widerspruch und besondere Situationen.
Pflegegrad erhöhen: wann sich ein neuer Antrag wirklich lohnt
Eine Höherstufung beantragen Sie mit einem einfachen Antrag bei der Pflegekasse, formlos per Telefon, Brief oder Formular. Eine Frist gibt es nicht: Sobald sich der Hilfebedarf dauerhaft verschlechtert hat, können Sie den Antrag stellen. Danach läuft dasselbe Verfahren wie beim ersten Mal, also eine neue Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause.
WeiterlesenPflegegrad Widerspruch: so gehen Sie gegen den Bescheid vor
Gegen einen Pflegegrad-Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss zunächst nur die Frist wahren: Ein kurzes Schreiben mit Namen, Versichertennummer, Aktenzeichen des Bescheids und dem Satz, dass Sie Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen, genügt.
WeiterlesenPflegegrad bei Demenz: wie der Hilfebedarf richtig bewertet wird
Bei Demenz entsteht der Hilfebedarf nicht in erster Linie am Körper, sondern im Kopf. Die Begutachtung erfasst das über die Module 2 (Kognition) und 3 (Verhalten), von denen nur der höhere Wert zählt, zusammen 15 Prozent. Der größere Hebel liegt deshalb oft in Modul 4 (Selbstversorgung) mit 40 Prozent, weil Waschen, Anziehen und Essen bei Demenz zwar körperlich möglich sind, aber ohne Anleitung und Erinnerung nicht mehr stattfinden.
WeiterlesenHalten Sie 14 Tage lang fest, wobei Sie helfen
Der Gutachter sieht nur eine Stunde. Ein Pflegetagebuch zeigt den echten Alltag. Jeden Abend zwei Minuten antippen, fertig.