Pflegereform 2027: Was sich für Familien ändern soll
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist noch nicht beschlossen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 gebilligt, die Entscheidung im Bundestag ist für den 11. Dezember 2026 geplant, das Inkrafttreten für den 1. Januar 2027.
Alles auf dieser Seite ist also Entwurf und kann sich noch ändern. Alle Beträge in unseren übrigen Ratgebern geben die heute geltende Rechtslage wieder. Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir beides.
Der Fahrplan
Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.
Erste Lesung im Bundestag.
Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss.
Zweite und dritte Lesung im Bundestag, die eigentliche Entscheidung.
Der Bundesrat befasst sich erneut mit dem Gesetz.
Geplantes Inkrafttreten.
Termine nach dem Stand der Tagesordnungen von Bundestag und Bundesrat. Verschiebungen sind im Gesetzgebungsverfahren üblich. Wenn im Dezember ein Vermittlungsausschuss nötig wird, ist ein Start zum 1. Januar 2027 kaum noch zu halten.
Was im Entwurf steht
Nicht genutzte Beträge sollen künftig verfallen. Nach heutiger Rechtslage können Sie den Betrag aus einem Jahr noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wenn Sie die 131 € im Monat bisher nicht abgerufen haben, lohnt es sich, das noch in diesem Jahr zu tun.
In den Pflegegraden 2 bis 5 sollen Geld- und Sachleistungen zu einem gemeinsamen Budget gebündelt und angehoben werden. Wie hoch die Beträge am Ende ausfallen, steht erst mit dem beschlossenen Gesetz fest.
Der Zugang soll strenger werden. Für Familien heißt das: Die Begutachtung wird wichtiger, nicht unwichtiger. Wer schlecht vorbereitet in den Termin geht, verliert eher einen Pflegegrad als früher.
Familien sollen ab 2028 Anspruch auf eine persönliche fachliche Begleitung bekommen, die über die heutige Pflegeberatung hinausgeht.
Eine zunächst diskutierte Kürzung der Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, ist im Kabinettsentwurf nicht enthalten.
Prüfen Sie, ob Sie den Entlastungsbetrag dieses Jahres noch nutzen, und bereiten Sie eine anstehende Begutachtung gut vor. Beides ist unabhängig davon richtig, wie das Gesetz am Ende aussieht.
Prüfen Sie, welche Leistungen Sie noch nicht abrufen
Vier Fragen, danach sehen Sie, wie viel Geld pro Jahr bei Ihnen offen liegt und was Sie dafür tun müssen.
Warum die Begutachtung durch die Reform wichtiger wird
Wenn der Zugang zu den Pflegegraden tatsächlich strenger wird, verschiebt sich das Risiko: Bisher ging es für viele Familien darum, ob es Pflegegrad 2 oder 3 wird. Künftig könnte es häufiger darum gehen, ob es überhaupt einen Pflegegrad gibt. Der Termin mit dem Medizinischen Dienst entscheidet das, und er dauert rund eine Stunde.
Deshalb bleibt unsere Empfehlung dieselbe wie vor der Reform: Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch, nehmen Sie eine zweite Person mit, und beschönigen Sie nichts.
Häufige Fragen
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, das ist aber nur der Regierungsvorschlag. Die Entscheidung fällt im Bundestag in der zweiten und dritten Lesung, geplant für den 11. Dezember 2026. Bis dahin kann sich jeder Punkt noch ändern.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Geplant ist der 1. Januar 2027. Dieser Termin hält nur, wenn der Bundestag im Dezember beschließt und der Bundesrat zustimmt. Verzögerungen sind möglich.
Verliere ich meinen bestehenden Pflegegrad durch die Reform?
Nach dem Entwurf geht es um den Zugang zu neuen Pflegegraden, nicht um eine Überprüfung bestehender Einstufungen. Eine Herabstufung droht weiterhin nur bei einer neuen Begutachtung, etwa nach einem Antrag auf Höherstufung. Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir diese Seite.
Soll ich mit dem Antrag warten, bis die Reform da ist?
Nein. Der Antrag gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem er bei der Pflegekasse eingeht. Warten verschenkt also Monate an Leistungen. Und wenn der Zugang tatsächlich strenger wird, spricht alles dafür, den Antrag eher früher zu stellen. Siehe Pflegegrad beantragen.
Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?
Aus dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes und den Terminplänen von Bundestag und Bundesrat. Wir kennzeichnen klar, was Entwurf ist und was geltendes Recht. Alle Beträge in unseren Ratgebern geben die heute gültige Rechtslage wieder.