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Fragenkatalog MDK Begutachtung: welche Fragen der Gutachter stellt

Von Kevin BaurVeröffentlicht am 2. November 2026

Es gibt keinen öffentlichen amtlichen Fragenkatalog zum Auswendiglernen. Der Gutachter arbeitet mit einem Erhebungsbogen, der die sechs Lebensbereiche der Begutachtung abfragt, formuliert die Fragen aber frei und in Alltagssprache. Deshalb lässt sich vorbereiten, welche Themen kommen, nicht aber ein Wortlaut.

Diese Seite ordnet die Fragen, die in der Praxis gestellt werden, nach den sechs Modulen und erklärt bei jeder, worauf sie abzielt. Ziel ist nicht, Antworten einzustudieren. Ziel ist, nichts zu vergessen und den Alltag so zu schildern, wie er an einem durchschnittlichen Tag wirklich aussieht.

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Warum es keinen amtlichen Fragenkatalog gibt

Viele Angehörige suchen vor dem Termin nach einer Liste, die sie durchgehen können wie einen Prüfungsbogen. Diese Liste existiert nicht, und das hat einen Grund. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet nicht, ob Sie die richtigen Antworten kennen. Er bewertet, wie selbstständig ein Mensch im eigenen Alltag ist. Grundlage sind die gesetzlichen Kriterien aus § 14 und § 15 SGB XI und die Begutachtungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund nach § 17 Absatz 1 SGB XI im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen erlässt. Dort stehen Kriterien, keine Fragesätze.

In der Praxis bedeutet das: Der Gutachter hat einen Erhebungsbogen vor sich, auf dem jedes Kriterium einzeln steht. Wie er dazu kommt, entscheidet er selbst. Manche fragen sehr direkt, andere lassen erzählen und füllen den Bogen nebenbei aus. Manche bitten darum, etwas zu zeigen, etwa das Aufstehen aus dem Sessel. Deshalb können Sie sich auf Themen vorbereiten, nicht auf Formulierungen.

Was auf dieser Seite steht, ist also keine amtliche Liste, sondern eine Sammlung der Fragen, wie sie bei einem Hausbesuch tatsächlich fallen, geordnet nach den sechs Modulen. Nutzen Sie sie als Checkliste für Ihre eigenen Notizen. Wie der Termin insgesamt abläuft, lesen Sie unter Begutachtung Pflegegrad Ablauf.

Wie der Gutachter bewertet, bevor er fragt

Jedes einzelne Kriterium wird einer von vier Stufen zugeordnet: selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig. Entscheidend ist nicht, ob eine Tätigkeit am Ende erledigt ist, sondern wie viel Unterstützung dafür nötig war.

Das ist der Punkt, an dem die meisten Gespräche schiefgehen. Wer gefragt wird “Können Sie sich allein waschen?”, antwortet fast immer mit Ja. Dabei zählt auch als Unterstützung, wenn jemand

  • die Sachen bereitlegt oder das Wasser einstellt,
  • daneben steht und erinnert, was als Nächstes kommt,
  • motiviert, überredet oder beruhigt,
  • hinterher nachbessert, weil etwas vergessen wurde,
  • aus Sicherheitsgründen in Reichweite bleiben muss.

Anleitung, Beaufsichtigung und Motivation sind Hilfe im Sinne der Begutachtung. Das ist das Wichtigste, das Sie vor dem Termin verstanden haben sollten. Welche Punktwerte am Ende welchem Pflegegrad entsprechen, finden Sie in der Pflegegrad Punkte Tabelle.

Modul 1: Mobilität

Hier geht es um Positionswechsel und Bewegung im eigenen Wohnbereich sowie um das Treppensteigen, nicht um Spaziergänge oder Einkäufe.

“Können Sie sich im Bett selbst umdrehen?” Gefragt ist der Positionswechsel im Liegen. Ehrlich antworten heißt: Wird nachts jemand gebraucht, um zur Seite zu helfen oder das Kissen zu richten? Dann ist das nicht selbstständig.

“Wie kommen Sie morgens aus dem Bett?” Dahinter steht das Halten einer stabilen Sitzposition und der Transfer vom Liegen zum Sitzen. Erzählen Sie, woran sich Ihr Angehöriger festhält, ob ein Bettgalgen nötig ist und ob jemand anschieben oder stützen muss.

“Zeigen Sie mir bitte, wie Sie aufstehen und sich hinsetzen.” Gemeint ist das Umsetzen vom Bett in den Sessel oder in den Rollstuhl. Bitten Sie Ihren Angehörigen, es so zu machen wie sonst, nicht besonders zusammengerissen. Wenn er sonst nicht ohne Hand aufsteht, soll er es auch hier nicht.

“Wie weit kommen Sie in der Wohnung?” Gemeint ist das Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs über wenige Meter. Nennen Sie die Strecke und was dabei passiert: Festhalten an Möbeln, Pausen, Schwindel, Stürze in den letzten Monaten.

“Gehen Sie noch Treppen?” Treppensteigen wird eigenständig bewertet. Auch wenn in der Wohnung keine Treppe vorkommt, gehört die Frage dazu. Antworten Sie nach dem Können, nicht nach der Gelegenheit.

Mobilität hat ein Gewicht von 10 Prozent und ist damit das kleinste der sechs Module. Viele Familien betonen gerade dieses am stärksten, weil Gehen sichtbar ist. Das verschiebt das Gespräch weg von den Bereichen, die mehr zählen.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Diese Fragen wirken oft wie Höflichkeiten. Sie sind es nicht.

“Welcher Tag ist heute? Welche Jahreszeit haben wir?” Das ist die zeitliche Orientierung. Die örtliche Orientierung ist ein eigenes Kriterium und wird mit anderen Fragen geprüft, etwa nach dem Wohnort oder dem Weg zum Badezimmer. Erwartet wird keine Prüfungssituation. Wenn Ihr Angehöriger die Antwort nicht weiß, helfen Sie nicht nach. Vorsagen verfälscht genau das, was gemessen werden soll.

“Wissen Sie noch, wer gerade zur Tür hereingekommen ist?” Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld und Erinnern an kurz zurückliegende Ereignisse.

“Was haben Sie heute zu Mittag gegessen?” Kurzzeitgedächtnis, verpackt als Plauderei. Wenn die Antwort jeden Tag die gleiche ist, unabhängig vom Essen, sagen Sie das ruhig.

“Können Sie mir erklären, wie Sie den Fernseher einschalten?” Steuern einer mehrschrittigen Alltagshandlung. Hier zeigt sich, ob jemand eine Abfolge noch planen kann.

“Verstehen Sie, was ich sage? Finden Sie die Worte, die Sie suchen?” Verstehen von Aufforderungen und Mitteilen von Bedürfnissen. Relevant bei Schlaganfall, Demenz, Schwerhörigkeit und bei Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen.

Bei Demenz ist dieses Modul zusammen mit Modul 3 der entscheidende Hebel, weil die körperlichen Fähigkeiten lange erhalten bleiben. Was dabei häufig übersehen wird, steht unter Pflegegrad bei Demenz.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Probleme

Hier wird nach der Häufigkeit gefragt, und zwar bezogen auf zwei Wochen. Die Richtlinien kennen vier Stufen: nie oder sehr selten, selten im Sinne von ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen, häufig im Sinne von zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich, und täglich. Zwischen diesen Stufen liegen deutliche Punktunterschiede. Sagen Sie deshalb Zahlen statt “manchmal” oder “immer wieder”.

“Wie sind die Nächte?” Nächtliche Unruhe. Aufstehen, Umherlaufen, Rufen, Verkennen der Tageszeit. Nennen Sie, an wie vielen Nächten der letzten zwei Wochen Sie aufstehen mussten.

“Kommt es vor, dass er die Wohnung verlässt und nicht zurückfindet?” Das Kriterium heißt motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten. Dazu zählen auch ziellos Umhergehen in der Wohnung und allgemeine Rastlosigkeit, nicht nur das Weglaufen.

“Wie reagiert sie, wenn Sie beim Waschen helfen wollen?” Abwehr pflegerischer Maßnahmen. Gemeint ist nicht nur körperliche Gegenwehr, sondern auch Wegschicken, Schimpfen, Türen verschließen.

“Gibt es Ängste, Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit?” Das sind zwei getrennte Kriterien: Ängste einerseits, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage andererseits. Viele Angehörige halten das für Charakter und nicht für Pflegebedarf. Beides gehört in die Bewertung.

“Glaubt er, bestohlen oder verfolgt zu werden? Spricht er mit Verstorbenen?” Das Kriterium heißt Wahnvorstellungen. Gemeint sind wiederkehrende Vorstellungen dieser Art, nicht eine einmalige Verwechslung.

Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der jeweils höhere Wert, zusammen mit 15 Prozent. Es lohnt sich also nicht, in beiden Bereichen zu übertreiben, wohl aber, beide vollständig zu schildern.

Modul 4: Selbstversorgung

Das wichtigste Modul mit einem Gewicht von 40 Prozent. Es umfasst Körperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und das An- und Auskleiden. Hier wird im Gespräch am häufigsten untertrieben, weil es um Intimität geht und weil niemand gern zugibt, dass es nicht mehr allein geht.

“Waschen Sie sich morgens am Waschbecken oder duschen Sie?” Vier Kriterien werden getrennt bewertet: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs sowie Duschen und Baden einschließlich Haarewaschen. Antworten Sie deshalb nach Bereichen: Gesicht allein, Rücken und Füße nicht, Haare waschen nur mit Hilfe.

“Wer macht die Zähne, wer kämmt, wer rasiert?” Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung und Rasieren bilden zusammen das Kriterium Körperpflege im Bereich des Kopfes. Oft wird das Zähneputzen vergessen, weil es schnell geht. Es zählt hier mit, und schon das Auftragen der Zahnpasta durch jemand anderen bedeutet, dass die Person nicht selbstständig ist.

“Wie ziehen Sie sich an?” An- und Auskleiden des Oberkörpers und des Unterkörpers werden getrennt bewertet. Knöpfe, Reißverschlüsse, Strümpfe und Schuhe sind der typische Punkt, an dem Hilfe beginnt.

“Können Sie sich das Essen selbst zurechtmachen?” Das Kriterium heißt mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken. Brot und Fleisch klein schneiden, Kartoffeln zerdrücken, eine Flasche aufdrehen und Getränke in ein Glas eingießen.

“Essen und trinken Sie selbstständig?” Essen und Trinken sind zwei eigene Kriterien. Zum Trinken gehört, ob jemand von sich aus genug trinkt oder immer erinnert werden muss. Das wird sehr häufig unterschätzt.

“Wie oft gehen Sie zur Toilette, und schaffen Sie das allein?” Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls, einschließlich Richten der Kleidung und Intimhygiene danach.

“Gibt es Probleme mit dem Wasserlassen oder dem Stuhlgang?” Umgang mit Inkontinenz, Vorlagen, Kathetern oder einem Stoma. Peinlich ist das nur im Gespräch, nicht im Gutachten.

Wenn Sie nur einen Bereich besonders sorgfältig dokumentieren, dann diesen. Vierzig von hundert Prozent entscheiden sich hier.

Modul 5: Umgang mit Krankheit und Therapie

Dieses Modul mit 20 Prozent Gewicht fragt nach allem, was wegen der Erkrankung zusätzlich im Alltag zu erledigen ist. Es wird nach Häufigkeit pro Tag, Woche oder Monat erfasst.

“Nehmen Sie Ihre Medikamente selbst?” Gemeint ist die komplette Kette: Stellen, Erinnern, Kontrollieren, dass sie tatsächlich geschluckt wurden. Wer die Tablette aus der Dose nimmt, die ein anderer sortiert und hingestellt hat, ist nicht selbstständig. Legen Sie den Medikamentenplan auf den Tisch.

“Wer macht die Insulininjektionen, wer wechselt die Verbände?” Injektionen, Wundversorgung und Verbandwechsel, jeweils mit Angabe, wie oft.

“Messen Sie Blutdruck oder Blutzucker? Wie oft?” Messung und Deutung von Körperzuständen.

“Tragen Sie Kompressionsstrümpfe, nutzen Sie ein Gerät?” Umgang mit Hilfsmitteln wie Kompressionsstrümpfen, Inhalationsgeräten oder Absauggeräten.

“Wie oft sind Sie beim Arzt, bei der Physiotherapie, in der Klinik?” Arztbesuche, Besuche anderer Einrichtungen und zeitintensive Behandlungen wie Dialyse werden einzeln erfasst, inklusive Begleitung und Fahrtzeit.

“Halten Sie eine Diät oder andere Vorgaben ein?” Einhalten einer Diät und anderer krankheitsbezogener Verhaltensvorschriften.

Bringen Sie zu diesem Modul Papier mit. Arztbriefe, Entlassungsberichte, der aktuelle Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel beantworten viele Fragen schneller und genauer als Erinnerung.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

15 Prozent Gewicht, und oft der Teil, der am schnellsten abgehakt wird.

“Wie sieht ein normaler Tag bei Ihnen aus?” Gestalten des Tagesablaufs und Anpassen an Veränderungen. Wer ohne Anstoß im Sessel sitzen bleibt, bis jemand kommt, gestaltet den Tag nicht selbst.

“Womit beschäftigen Sie sich?” Ruhen und Schlafen sowie Sichbeschäftigen. Fernsehen allein ist keine Beschäftigung im Sinne des Kriteriums, wenn es nur läuft.

“Planen Sie etwas für die nächsten Tage?” Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen.

“Wer besucht Sie, und telefonieren Sie noch selbst?” Interaktion mit Personen im direkten Kontakt und Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds. Dazu gehört, ob jemand das Telefon noch bedienen und eine Nummer finden kann.

Zwei Bereiche, die gefragt werden und doch nicht zählen

Der Gutachter erhebt außerdem zwei Bereiche, die viele Angehörige für die wichtigsten halten: außerhäusliche Aktivitäten, also Einkaufen, Arztwege, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, und Haushaltsführung, also Kochen, Wäsche, Putzen und Behördenpost. Hier wird nur zwischen selbstständig und nicht selbstständig unterschieden.

Diese beiden Bereiche gehen nicht in die Berechnung des Pflegegrades ein. Die Begutachtungs-Richtlinien führen sie in Abschnitt 4.11 getrennt von den sechs Modulen und sagen dort ausdrücklich, dass sie für den Pflegegrad nicht mitgerechnet werden. Sie dienen der Beratung und der Versorgungsplanung. Wundern Sie sich also nicht, wenn danach gefragt wird, und verwenden Sie darauf nicht die Hälfte des Gesprächs. Wer vor allem über den Einkauf und den Haushalt spricht, redet über die Bereiche mit null Prozent Gewicht.

Fragen an Sie als pflegende Person

Ein Teil des Gesprächs richtet sich nicht an den Pflegebedürftigen, sondern an Sie. Wer pflegt, wie viele Stunden, wie oft nachts, wer übernimmt am Wochenende, was passiert im Urlaub oder bei Krankheit. Daraus entstehen die Empfehlungen des Gutachtens zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung, Pflegekursen und Rehabilitation.

Diese Fragen sind keine Prüfung Ihrer Belastbarkeit. Antworten Sie offen, auch wenn es sich anfühlt wie ein Eingeständnis. Was welche Leistung bringt, können Sie vorher im Leistungs-Check überschlagen.

Welches Modul wie viel zählt

ModulLebensbereichGewicht
4Selbstversorgung40 Prozent
5Umgang mit Krankheit und Therapie20 Prozent
2 oder 3Kognition oder Verhalten, der höhere Wert15 Prozent
6Alltag und soziale Kontakte15 Prozent
1Mobilität10 Prozent

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten.

In sieben Schritten vorbereitet, ohne etwas einzustudieren

  1. Termin bestätigen und Zeit prüfen. Legen Sie den Besuch möglichst in eine Tageszeit, in der Ihr Angehöriger typisch ist. Wer morgens verwirrt und nachmittags klar ist, sollte nicht ausgerechnet nachmittags begutachtet werden. Umgekehrt genauso.
  2. Zwei Wochen aufschreiben. Notieren Sie abends, bei welchen Tätigkeiten Sie geholfen haben, wie lange es gedauert hat und was in der Nacht war. Nehmen Sie auch die schlechten Tage auf. Wer nur Durchschnittstage einträgt, dokumentiert einen zu guten Zustand.
  3. Diese Seite durchgehen und Lücken markieren. Lesen Sie die Fragen Modul für Modul und notieren Sie zu jedem Punkt eine kurze Antwort. Wo Ihnen nichts einfällt, haben Sie wahrscheinlich eine Lücke in den Aufzeichnungen und keine fehlende Hilfe.
  4. Unterlagen stapeln. Medikamentenplan, aktuelle Arztbriefe, Entlassungsberichte der letzten Klinikaufenthalte, Liste der Hilfsmittel, Rechnungen des Pflegedienstes, Schwerbehindertenausweis. Alles auf einen Stapel, sichtbar auf den Tisch.
  5. Zusammenfassung ausdrucken. Gliedern Sie sie nach den sechs Modulen in derselben Reihenfolge wie diese Seite, damit der Gutachter seinen Bogen daneben legen kann. Eine Kopie für ihn, das Original behalten Sie.
  6. Eine zweite Person einladen. Ein Angehöriger, eine Nachbarin oder die Pflegekraft des Dienstes, die Ihren Angehörigen regelmäßig sieht. Vorher ankündigen müssen Sie das nicht, es genügt, dem Gutachter zu Beginn kurz zu sagen, wer mit im Raum ist und warum.
  7. Nach dem Termin aufschreiben, was besprochen wurde. Welche Themen kamen vor, was wurde gezeigt, was haben Sie ergänzt. Wenn der Bescheid später nicht passt, ist diese Notiz zusammen mit den Aufzeichnungen Ihre Grundlage.

Warum Antworten einstudieren schadet

Es kursiert der Rat, man solle vorher festlegen, was gesagt wird, und bei jeder Frage möglichst viel Hilfebedarf angeben. Dieser Rat ist falsch, und zwar aus drei Gründen.

Erstens merkt es der Gutachter. Er sieht die Wohnung, die Hilfsmittel, die Hände, den Gang zur Tür. Wenn die Schilderung nicht zu dem passt, was im Raum zu sehen ist, wird nachgefragt und im Zweifel das Gesehene bewertet. Ein Gespräch, das unglaubwürdig wirkt, schwächt auch die Angaben, die stimmen.

Zweitens ist es für den Pflegebedürftigen belastend. Menschen, die eingeübte Sätze aufsagen sollen, geraten in Widersprüche und schämen sich. Oft kippt das Gespräch dann ins Gegenteil, und es wird alles abgestritten.

Drittens brauchen Sie es nicht. In fast allen Fällen, die am Ende zu niedrig eingestuft werden, liegt der Fehler nicht darin, dass zu wenig behauptet wurde, sondern darin, dass echter Hilfebedarf nicht erwähnt wurde. Nachts aufstehen, erinnern, motivieren, nachbessern: Das alles zählt und wird regelmäßig vergessen, weil es als normal empfunden wird.

Und noch eine ehrliche Einordnung: Nicht jeder Antrag führt zu einem Pflegegrad, und eine Vorbereitung kann daran nichts ändern. Sie kann nur dafür sorgen, dass die Bewertung den wirklichen Alltag abbildet.

Worauf Sie außerdem achten sollten

  • Nicht aufräumen für den Termin. Die Wohnung soll aussehen wie sonst. Ein improvisierter Haltegriff, ein Hocker in der Dusche, Flecken auf der Kleidung sind Informationen, nicht Peinlichkeiten.
  • Keine festliche Kleidung. Wer für den Besuch zum ersten Mal seit Wochen in Hemd und Hose gesteckt wird, wirkt selbstständiger, als er ist.
  • Keine fertigen Punktzahlen nennen. Welche Einstufung Sie erwarten, gehört nicht ins Gespräch. Schildern Sie den Alltag, die Bewertung ist Aufgabe des Gutachters.
  • Kostenlose Hilfe zuerst. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist gesetzlich kostenlos und kann Sie auf den Termin vorbereiten. Pflegestützpunkte und Sozialverbände beraten ebenfalls, oft ohne Kosten. Nutzen Sie das, bevor Sie Geld für Vorbereitung ausgeben.
  • Das Gutachten lesen, nicht nur den Bescheid. Es kommt nach § 18c Absatz 2 SGB XI zusammen mit dem Bescheid, wenn Sie der Übersendung nicht widersprechen. Erst dort sehen Sie die einzelnen Bewertungen. Wie es danach weitergeht, steht unter Pflegegrad Widerspruch.

Von der Fragenliste zu eigenen Notizen

Die Fragen oben sind nur so viel wert wie die Antworten, die Sie darauf parat haben. Und die kommen nicht aus dem Gedächtnis, sondern aus Aufzeichnungen. Wer zwei Wochen lang abends notiert, was er getan hat und wie lange es gedauert hat, kann jede dieser Fragen beantworten, ohne nachzudenken und ohne etwas zu erfinden.

Genau dafür ist unser Pflegetagebuch gedacht. Es ist kostenlos, läuft im Browser, braucht keine Anmeldung und ist nach den sechs Modulen sortiert, sodass Ihre Einträge dort landen, wo der Gutachter sie abfragt. Ein Blatt Papier und ein Stift leisten dasselbe, wenn Sie das lieber mögen. Eine ausdruckbare Fassung finden Sie unter Pflegetagebuch Vorlage.

Wenn Sie darüber hinaus eine geordnete Vorbereitung auf den Termin möchten, mit Unterlagenliste, Gesprächsleitfaden und einer Zusammenfassung zum Auflegen, hilft Ihnen unser Begutachtungs-Paket. Notwendig ist es nicht. Der Termin lässt sich auch mit einem Notizbuch und dieser Seite gut bestehen.

Häufige Fragen

Gibt es den offiziellen Fragebogen des Medizinischen Dienstes zum Download?

Der Erhebungsbogen ist kein Formular, das Sie vorab ausfüllen und einschicken. Das Formulargutachten selbst ist aber öffentlich: Es steht zusammen mit allen Kriterien in den Begutachtungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund nach § 17 Absatz 1 SGB XI erlässt. Dort finden Sie jedes bewertete Kriterium im Wortlaut, aber keine fertigen Fragesätze. Wer Ihnen einen angeblich amtlichen Fragenkatalog verkauft, verkauft eine Nacherzählung dieser Kriterien.

Darf der Gutachter nach Einkommen oder Vermögen fragen?

Nein. Die Begutachtung dient allein der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Finanzielle Verhältnisse spielen dabei keine Rolle. Wenn eine Frage Sie irritiert, dürfen Sie ruhig nachfragen, worauf sie abzielt. Das ist kein Misstrauen, sondern Ihr Recht.

Soll ich mir die Antworten vorher aufschreiben?

Notizen zum Alltag sind sinnvoll, einstudierte Sätze nicht. Gutachter führen jeden Tag solche Gespräche und merken schnell, wenn Angaben nicht zu dem passen, was sie in der Wohnung sehen. Schreiben Sie auf, was tatsächlich passiert ist, mit Datum und Dauer. Dann müssen Sie nichts auswendig lernen und können jederzeit nachschlagen.

Was passiert, wenn mein Angehöriger seine Hilfebedarfe im Gespräch kleinredet?

Das ist der häufigste Grund für eine zu niedrige Einstufung. Widersprechen Sie nicht vor dem Gutachter, sondern ergänzen Sie sachlich: wie oft, wie lange, mit welcher Unterstützung. Eine schriftliche Aufzeichnung hilft, weil Sie dann nicht behaupten, sondern zeigen. Bitten Sie den Gutachter gegebenenfalls um ein kurzes Gespräch unter vier Augen.

Muss ich jede Frage beantworten?

Wer eine Sozialleistung beantragt, muss nach § 60 Absatz 1 SGB I alle Tatsachen angeben, die für die Entscheidung erheblich sind. Verweigern Sie die Mitwirkung und wird die Aufklärung dadurch erheblich erschwert, kann die Pflegekasse die Leistung nach § 66 SGB I ganz oder teilweise versagen. Erraten müssen Sie aber nichts: Wenn Sie etwas nicht wissen, ist "das kann ich nicht sagen" die richtige Antwort. Raten oder beschönigen verfälscht das Ergebnis in beide Richtungen.

Fragt der Gutachter auch die Pflegeperson selbst?

Ja. Ein Teil der Fragen richtet sich an die Angehörigen, etwa zur Belastung, zur Hilfe bei Nacht und zur Versorgung an Wochenenden. Daraus entstehen auch Empfehlungen zu Hilfsmitteln, zu Pflegekursen und zur Rehabilitation, die im Gutachten festgehalten werden.

Kann ich die Fragen und Bewertungen nach dem Termin nachlesen?

Ja, und meist müssen Sie es nicht einmal verlangen. Nach § 18c Absatz 2 SGB XI wird das Gutachten zusammen mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen; Sie können es auch zu einem späteren Zeitpunkt noch verlangen. Dort steht Kriterium für Kriterium, wie bewertet wurde. Erst damit lässt sich beurteilen, ob der Bescheid zu Ihrem Alltag passt. Bei einem Widerspruch beraten Sozialverbände wie der VdK, Pflegestützpunkte und Fachanwälte für Sozialrecht.

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